| Aus juristischer Perspektive ist die Rechtsvergleichung eine bekannte, 
              wenngleich oft auch unterschätzte wissenschaftliche Disziplin. 
              Die alternative Verwendungsmöglichkeit dieser im Rahmen einer 
              wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung ergibt sich dann, wenn 
              man Fälle des vergleichenden Zivilrechtes als Beispiele für 
              Lösungsansätze komplexer problembehafteter Zusammenhänge 
              heranzieht. Sieht man das Zivilrecht als Geschäftsbedingungen 
              und die juridische Administration als Aufbauorganisation, so lassen 
              sich betriebswirtschaftliche Probleme auch auf der Basis rechtswissenschaftlicher 
              Fragestellungen diskutieren. Im Zentrum dieses Artikels steht die 
              Darstellung der praktischen Bedeutung der vergleichenden Rechtswissenschaft 
              und weniger die Durchführung einer rechtsvergleichenden Studie.
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