Aus juristischer Perspektive ist die Rechtsvergleichung eine bekannte,
wenngleich oft auch unterschätzte wissenschaftliche Disziplin.
Die alternative Verwendungsmöglichkeit dieser im Rahmen einer
wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung ergibt sich dann, wenn
man Fälle des vergleichenden Zivilrechtes als Beispiele für
Lösungsansätze komplexer problembehafteter Zusammenhänge
heranzieht. Sieht man das Zivilrecht als Geschäftsbedingungen
und die juridische Administration als Aufbauorganisation, so lassen
sich betriebswirtschaftliche Probleme auch auf der Basis rechtswissenschaftlicher
Fragestellungen diskutieren. Im Zentrum dieses Artikels steht die
Darstellung der praktischen Bedeutung der vergleichenden Rechtswissenschaft
und weniger die Durchführung einer rechtsvergleichenden Studie.
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