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Zeitschrift für Hochschuldidaktik Nr. 3-4/1994:
Feedback versus Evaluation
Teil III: Gesetzliche Verankerung und Modellvorschläge zur Weiterentwicklung

Otto Nigsch (Linz, Österreich)

Pflichtevaluierung oder das Ei des Ministeriums

Zusammenfassung

Das neue UOG 94 sieht als wichtige Neuerung vor, künftig sämtliche Pflichtlehrveranstaltungen jeweils am Ende des Semesters einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf auch größere Einheiten evaluieren zu lassen. Diese neue Vorschriften stoßen keineswegs auf uneingeschränkte Sympathie und lassen sich unterschiedlich einordnen: Als Wiederaufleben der Hochschuldidaktik, als Stimulierung von Innovationen in der Lehre, als Institutionalisierung der Effizienzkontrolle oder als nicht-realisierbare Wunschvorstellung des Ministeriums.

Die kritische Prüfung einiger Evaluationsstudien jüngeren Datums zeigt, daß eine theoretisch unzureichend fundierte Akkumulierung von Daten dem zweifellos notwendigen und nützlichen Anliegen einer intensivierten Reflexion des Lehrens und Lernens eher abträglich sein wird. Ohne vorausgehende Standortbestimmung der Universität in der gegenwärtigen Gesellschaft, ihrer Aufgaben und der Möglichkeiten ihrer Realisierung in der arbeitsteiligen Kooperation von Lehrenden und Lernenden werden Evaluierungen ihre Ziele verfehlen, mögen sie auch gesetzlich zwingend vorgeschrieben sein.




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