Zur Entwicklung des Förderwesens im Hochschulbereich Österreichs und mögliche Alternativen
Zusammenfassung
Seit Mitte der 80er Jahre hat es bei der öffentlichen Studienförderung eine Reihe von Veränderungen zu Ungunsten der Studierenden gegeben. Das war besonders deutlich bei der indirekten Förderung (Familienbeihilfe), bei der das Bezugsalter herabgesetzt und die an einen Leistungsnachweis gebunden wurde. Vor dem Hintergrund dieser Belastungen entwirft dieser Beitrag ein alternatives Konzept öffentlicher Studienförderung, bei dem der Staat eine über das gegenwärtig geltende Subsidiaritätsprinzip hinausreichende Verantwortung übernimmt.
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