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Zeitschrift für Hochschuldidaktik Nr. 1-2/1996:
Qualität der Hoschschullehre

Österreichische Rektorenkonferenz (Wien, Österreich)

Vorschlag zur Evaluierung der Medizinischen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck
Proposal for the Evaluation of the Medical Schools of the Universities of Vienna, Graz, and Innsbruck

1. Die Ausgangssituation

Das Universitäts-Organisationsgesetz 1993 vergrößert die Autonomie der einzelnen Universität. Damit sind die Möglichkeit und wohl auch der Auftrag verbunden, Schwerpunkte zu bilden und ein charakteristisches Profil zu entwickeln. Gleichzeitig erfordert die erhöhte Kompetenz und Eigenverantwortung bei Entscheidungen über den Einsatz von ressourcen ein fundierteres Wissen über die eigenen Stärken und Schwächen. Eine entsprechende Koordination mit verwandten Einrichtungen ist für die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden knappen Mittel unerläßlich.

Im internationalen Vergleich hinkt Österreich im Bereich universitärer Qualitätsbewertung und -sicherung noch hinterher. Es besteht derzeit kein geeigneter institutioneller Rahmen für die Durchführung von Evaluierungen, die sinnvollerweise den Ausgangspunkt struktureller Überlegungen bilden müssen. Die bestehenden Möglichkeiten zur Gewinnung von Synergien durch Koordination sind längst nicht ausgeschöpft. Es gilt, einem System interuniversitärer Koordination und hochschuleigener Planung ein institutionelles Rückgrat zu geben.

Die Österreichische Rektorenkonferenz konnte im Zuge der Durchführung der Europäischen Pilotprojekte für die Qualitätsbewertung im Bereich der Hochschulbildung in Österreich einige Erfahrung mit international üblichen Evaluierungsmethoden gewinnen. Ihre Eigenschaft als Beratungsorgan aller österreichischen Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung empfiehlt die Rektorenkonferenz als Gremium, in dessen organisatorischem Rahmen Qualitätsbewertungen universitärer Einheiten auf hohem fachlichen Niveau und unabhängig von den politischen Entscheidungsträgern durchgeführt werden können.

Ausgehend von einer Initiative des Rates bzw. der niederländischen Ratspräsidentschaft (1991) und einer vergleichenden Studie über die in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft bzw. der EFTA angewendeten Methoden zur Qualitätsbewertung der Lehre im Hochschulbereich (1993), beauftragte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine Gruppe von Expertinnen und Experten mit der Ausarbeitung von Pilotprojekten zur Verbesserung der Zusammenarbeit in diesem Bereich auf europäischer Ebene. Wegweisend waren dabei die Methoden, Verfahren und konkreten Erfahrungen jener Länder, in denen nationale Evaluierungssysteme am weitesten entwickelt waren und sind: Großbritannien, Frankreich, die Niederlande und Dänemark.

Grundidee der Projekte war es, einen Rahmen europäischer Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätsbewertung und Qualitätssicherung aufzubauen. Es sollen auf Gemeinschaftsebene vergleichbare Evaluierungsmethoden festgelegt und erprobt werden. Eine Reihung oder Klassifizierung von Hochschulen wurde nicht angestrebt. Im Vordergrund standen das Sammeln und der Austausch von Erfahrungen mit Qualitätsbewertung und die Erweiterung bestehender Systeme um eine "europäische Dimension".

Die Projekte, die die Evaluierung von insgesamt 46 Studienrichtungen umfaßten, wurden im Herbst 1994 gestartet und im Herbst 1995 auch auf europäischer Ebene abgeschlossen. Neben den Staaten der EU nahmen noch Norwegen und Island, also insgesamt 17 Länder, teil.

Auf europäischer Ebene wurden die Projekte von einer Verwaltungsgruppe koordiniert, die sich aus Evaluierungsexpertinnen und -experten verschiedener Länder zusammensetzte. Daneben bestand in jedem Land ein nationaler Ausschuß. In Österreich hatte eine Arbeitsgruppe der Österreichischen Rektorenkonferenz dessen Aufgaben übernommen.

Das Bewertungsverfahren ist zweistufig gestaltet: Zunächst erstellt jede teilnehmende Einrichtung einen Selbstbewertungsbericht über ihre Stärken und Schwächen. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung durch externe Gutachter, die wesentlich auf der Selbstbewertung aufbaut. Dabei bilden jene Ziele, die sich die Studienrichtung selbst gesetzt hat, den Maßstab der Evaluierung. Die Ergebnisse der Bewertung werden von den Gutachtern in einem Bericht an den nationalen Ausschuß zusammengefaßt.

Der vorliegende Vorschlag zur Evaluierung der Medizinischen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck stellt in gewisser Hinsicht eine Weiterführung der Europäischen Pilotprojekte auf nationaler Ebene dar und soll ein weiterer Schritt zum Aufbau eines im europäischen Kontext "konkurrenzfähigen" Qualitätsbewertungssystems für Österreichs Hohe Schulen sein.

In zwei Bereichen wurde der Ansatz der Europäischen Pilotprojekte freilich wesentlich erweitert bzw. verändert. Zum einen soll nicht nur Lehre evaluiert werden; vielmehr interessiert hier eine Gesamtschau der Leistungen der bewerteten Einrichtungen in Lehre, Forschung und - soweit möglich - Außendiensten für die Gesellschaft, insbesondere in der Patientenbetreuung. Soweit Tätigkeiten in der universitären Selbstverwaltung für das Leistungsprofil einer Einrichtung von Bedeutung sind, sollen sie ebenfalls Berücksichtigung finden.

Zum anderen erhält das Bewertungsverfahren durch die Evaluierung fachgleicher Einrichtungen eine weitere Dimension: Es soll möglich sein, aufgrund der Evaluierungsergebnisse das Leistungsangebot der drei Fakultäten besser aufeinander abzustimmen und einen Prozeß hochschuleigener Koordination, Planung und Schwerpunktsetzung in Gang zu bringen.

Zahlreiche bevorstehende Reformen lassen eine Evaluierung des medizinischen Bereichs besonders wichtig und interessant erscheinen. So ist aus der Evaluierung ein wesentlicher Beitrag für die Diskussionen um die Reform des Medizinstudiums zu erwarten; eine Neuordnung der postpromotionellen Weiterbildung erscheint dringend erforderlich. Wahrscheinlich wird aber auch das Organisationsrecht der Medizinischen Fakultäten in Hinblick auf die Einführung des UOG 1993 neuerlich novelliert werden müssen.

Es soll nicht übersehen werden, daß die finanziellen Aufwendungen für den Medizinischen Bereich einen wesentlichen Teil des Hochschulbudgets ausmachen. Die enge Verschränkung der Medizinischen Fakultäten mit dem Gesundheitswesen wirft weitere Fragen auf. Schließlich ist die leistungsbezogene Entlohnung im Gesundheitsbereich in Diskussion geraten.

Die Größe des Medizinischen Bereichs und die Vielgestaltigkeit seiner Aufgaben macht es den Evaluatoren sicher nicht leicht. Andererseits wird der Überblick über die Leistungen im Bereich der Lehre durch recht einheitliche Studienpläne vereinfacht. Im Bereich der Forschung wiederum kann auf solide Vorarbeiten zurückgegriffen werden. Seit 1987 wird der Medizinische Bereich hinsichtlich seiner Forschungsleistungen jährlich mittels einer bibliographischen Methode evaluiert; die diesbezüglichen Daten liegen für die Jahre 1992 bis 1994 vollständig vor. Das vorgeschlagene Evaluierungsverfahren sollte daher im Bereich der Forschung im wesentlichen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den vorhandenen Ergebnissen bieten und weitere qualitative Momente in die Bewertung einbringen, wo dies nötig erscheint.

Eine weitere wichtige Vorleistung stellt die von der Österreichischen Biochemischen Gesellschaft durchgeführte Evaluierung der Biochemie dar.

Die ersten informellen Reaktionen aus dem Medizinischen Bereich zum Vorschlag einer umfassenden Evaluierung waren äußerst positiv. Die Abhaltung eines Workshops "Qualität der Lehre in der Medizin" vom 17. bis 19. Oktober 1995 in Graz sowie der Projektantrag ELM ("Evaluation der Lehre an der Medizinischen Fakultät Wien") zeigen das große Interesse an diesen Zukunftsfragen der Universität.

2. Die Ziele des Evaluierungsverfahrens

Traditionell werden mit Verfahren zur Qualitätsbewertung zwei Zielvorstellungen verbunden. Die evaluierte Einrichtung soll erstens gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die möglichst zweckmäßige und ertragreiche Verwendung öffentlicher Mittel ablegen, die sich in hohen Qualitätsstandards ihrer Leistungen dokumentiert. Und sie soll zweitens - dies ist mindestens genau so wichtig - ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt erhalten, das es ihr ermöglicht, systematisch über die eigenen Ziele und Schwerpunkte zu reflektieren, bestehende Schwächen auszumerzen und Stärken gezielt weiter zu entwickeln. Die Erfahrungen mit den Europäischen Pilotprojekten haben gezeigt, daß in diesem Sinne verstandene Evaluierungsverfahren für alle Beteiligten trotz des sicherlich hohen Aufwandes und der beträchtlichen, damit verbundenen Belastung sehr ertragreich sein können.

Mit gutem Grund wird im Zuge von Evaluierungen nach den daran geknüpften Konsequenzen gefragt. Selbstverständlich soll jede Qualitätsbewertung Konsequenzen haben. Zum Teil wird es an den teilnehmenden Einrichtungen selbst liegen, bestimmte Dinge im Sinne einer effektiven Organisationsentwicklung in Zukunft anders und besser zu machen, zum Teil werden sich Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger richten, denen auch die engagiertesten Evaluatoren ihre Entscheidungskompetenz und -verantwortung nicht abnehmen können.

Aus der durch das neue Universitätsorganisationsrecht vergrößerten Autonomie der Universitäten ergibt sich freilich noch ein weiterer Gesichtspunkt: Um strategisch planen und eigenverantwortlich Schwerpunkte setzen zu können, brauchen die verantwortlichen Organe der Universitäten detaillierte, umfassende und nachprüfbare Informationen über strukturelle Stärken und Schwächen, die nur durch faire und methodisch einwandfrei durchgeführte Evaluierungen bereitgestellt werden können. Eigentlich kehrt sich die Frage nach den Konsequenzen der Evaluierung damit um: Es geht nicht darum, nach Abschluß einer Evaluierung Anwendungsgebiete für die erhaltenen Ergebnisse zu suchen, sondern darum, daß die Universitäten in die Lage versetzt werden, auf der Basis von weitgehend eigenverantwortlich durchgeführten Evaluierungen strategische Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen.

Die Krankenbetreuung stellt neben Forschung und Lehre eine Hauptaufgabe der Universitätskliniken dar. Gerade hier ist aber eine Objektivierung von Leistungen besonders schwierig. Das Evaluierungsverfahren sollte daher dazu beitragen, einen verläßlichen Überblick über die bestehenden Gesamtbelastungen in Patientenbetreuung, Forschung und Lehre zu gewinnen und allfällige Schwachstellen aufzudecken.

Mit dem vorgeschlagenen Projekt verbindet sich schließlich auch die hochschulpolitische Zielsetzung, einen Beitrag zum Aufbau eines flächendeckenden Qualitätsbewertungssystems im tertiären Bildungsbereich zu leisten. Ein solches System ist eine strukturelle Notwendigkeit, um das Ansehen des österreichischen Hochschulsystems im gemeinsamen Europa und die damit in Zusammenhang stehenden Chancen zur internationalen Kooperation nicht zu verspielen und sollte daher möglichst bald implementiert werden.

3. Die Durchführung des Evaluierungsverfahrens

Das Qualitätsbewertungsverfahren benützt im wesentlichen jene Methode, die im Zuge der Europäischen Pilotprojekte angewendet, erprobt und verbessert wurde. Es handelt sich dabei um eine Verbindung methodischer Elemente, die in den fortschrittlichsten Qualitätsbewertungssystemen Europas eingesetzt werden, sodaß man sagen kann, das vorgeschlagene Verfahren stelle europäischen Standard dar.1

Freilich erfordert die konkrete Anwendung zahlreiche Modifikationen, um den speziellen Gegebenheiten des Faches und den Strukturen des medizinischen Bereichs gerecht zu werden. Die Methode wurde zudem primär für die Evaluierung der Lehre entwickelt. Die Anwendung der grundlegenden Elemente auf die Bereiche Forschung und Außendienste ist sicher möglich, im Detail sind aber erhebliche Erweiterungen nötig. Insgesamt setzt das Verfahren einen gewissen Schwerpunkt im Bereich der Lehre, was insofern günstig ist, da gerade Maßnahmen zur Qualitätsbewertung und -sicherung der Lehre in Österreich wenig Tradition haben oder bislang in methodisch recht fragwürdiger Weise durchgeführt wurden.

Die Kommission für Evaluierung und Interuniversitäre Koordination der Österreichischen Rektorenkonferenz ist für die Gesamtabwicklung der Evaluierung verantwortlich. Die Evaluierungskommission wird den teilnehmenden Einrichtungen und den Gutachtern detaillierte Leitlinien für die Durchführung der Evaluierung zur Verfügung stellen.

Zunächst ist eine möglichst umfassende Information der beteiligten Personen über Ziele, Methoden und Konsequenzen der Evaluierung dringend erforderlich. Es wird vorgeschlagen, zu diesem Zweck an jeder der drei Fakultäten Informationsveranstaltungen abzuhalten. Zudem sollten in jeder Phase des Verfahrens Mitglieder der Evaluierungskommission als Ansprechpartner für alle im Zuge der Bewertung auftretenden Probleme zur Verfügung stehen.

3.1 Die Sebstbewertung

Das Selbstbewertungsverfahren besteht aus zwei Elementen: der Entwicklung eines Mission Statement und der Erstellung eines Selbstbewertungsberichts.

Um einerseits ein möglichst genaues Bild der einzelnen evaluierten Einrichtungen zu erhalten, andererseits aber das Zusammenwirken der einzelnen Kliniken und Institute zu erfassen, soll das Selbstbewertungsverfahren an jeder Fakultät auf zwei Ebenen durchgeführt werden. Zunächst unterziehen sich daher jedes Institut und jede Klinik - nach Wahl der Einrichtung stattdessen jede "division" - der Selbstbewertung, in einem zweiten Schritt erfolgt dann eine Selbstbewertung auf Ebene der Fachgruppen. Die Ergebnisse dieser beiden Stufen bilden zusammen den Selbstbewertungsbericht der Fakultät.

Für jeden evaluierten Bereich ist in eigener Verantwortung eine Selbstbewertungsgruppe zu bilden. Dieser sollten Vertreterinnen und Vertreter aller beteiligten Gruppen, also der Professoren, Assistenten, Studenten und Verwaltungsbediensteten angehören; eine paritätische Besetzung ist jedoch nicht erforderlich.

Besonders wichtig ist die Formulierung eines Mission Statement sowohl durch die einzelnen Institute und Kliniken bzw. "divisions" als auch durch die einzelnen Fachbereiche. Dieses Mission Statement soll möglichst umfassend und konkret Auskunft darüber geben, welche Ziele sich die einzelne Einrichtung selbst setzt, also etwa wo die Schwerpunkte in Forschung und Lehre liegen sollen, welche Qualifikationen ein Absolvent aufweisen soll usw. Das Mission Statement bildet dann den Maßstab der Bewertung durch die externen Gutachter, d.h. die Gutachter prüfen, ob der von der jeweiligen Einrichtung vorgelegte Zielkatalog sinnvoll und konsistent ist, sich in ein Gesamtbild einfügt und in welchem Maße die selbst gewählten Ziele erreicht werden.

Für Aspekte der Lehre gilt insofern besonderes, als die Fachgruppen diese in ihren Mission Statements nicht zu berücksichtigen brauchen. Vielmehr sollte für diesen Fragenkreis (Gestaltung des Studiums, Ausbildungsprofil der Absolventen, ...) die Gesamtfakultät ein Mission Statement beschließen, das die Fachbereiche dann ihren Selbstbewertungsberichten zugrunde legen.

Weiters ist von jeder Selbstbewertungsgruppe - aufbauend auf dem Mission Statement - ein Selbstbewertungsbericht zu erstellen. Um sicherzustellen, daß der Selbstbewertungsbericht alle nötigen Informationen enthält bzw. um die Arbeit der Selbstbewertungsgruppen zu erleichtern und die inhaltliche Gestaltung der Berichte möglichst zu vereinheitlichen, wird die Evaluierungskommission eine Checkliste für die Selbstbewertung ausarbeiten.

Der Selbstbewertungsbericht hat im wesentlichen zwei Aufgaben. Zum einen ist eine möglichst solide Datengrundlage für die Arbeit der Gutachter zu schaffen, zum andern soll sich jede Einrichtung möglichst kritisch und analytisch mit ihren bisherigen Leistungen in Hinblick auf die selbst gewählten Ziele auseinandersetzen und so klar wie möglich angeben, wo sie selbst ihre Stärken und Schwächen ortet und welche Maßnahmen ihr notwendig erscheinen, um Stärken weiter zu entwickeln und Schwächen auszumerzen.

Erfahrungsgemäß ist die Erstellung eines gediegenen Selbstbewertungsberichts mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. So kann es etwa sein, daß dringend benötigte Daten nicht in geeigneter Form zur Verfügung stehen und erst erhoben bzw. aufbereitet werden müssen. Darüberhinaus wird es nicht leicht sein, Daten und Einschätzungen zahlreicher, ganz verschiedener Bereiche in einen konsistenten Bericht zusammenzufassen.

Das Projekt sieht daher eine gewisse finanzielle Unterstützung für die teilnehmenden Fakultäten vor, die es ermöglichen soll, z.B. für die Zusammenstellung bestimmter Daten Werkverträge zu vergeben. Es sei aber darauf hingewiesen, daß die im Zuge der Selbstbewertung gewonnenen Informationen und Einsichten sicherlich auch unabhängig von der gegenständlichen Evaluierung für die einzelnen Einrichtungen nützlich sein werden.

In Anbetracht der Größe und Vielgestaltigkeit der teilnehmenden Fakultäten wird der Zeitrahmen für die Durchführung der Selbstbewertung großzügig bemessen und soll etwa ein halbes Jahr betragen. Der fertige Selbstbewertungsbericht der Fakultät wird der Evaluierungskommission übermittelt.

3.2 Die externe Bewertung

Die Evaluierungskommission ernennt die Mitglieder der Gutachtergruppe. Die Evaluierungskommission wird allerdings vor der Bestellung der externen Gutachter die teilnehmenden Fakultäten konsultieren und wird niemanden zum Gutachter bestellen, gegen den seitens der teilnehmenden Fakultäten gravierende Vorbehalte bestehen.

Die Gutachtergruppe, die alle drei Fakultäten auf Basis der Selbstbewertung evaluieren wird, setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen:

  • vier anerkannte ausländische Expertinnen bzw. Experten aus dem universitären Bereich, mit folgenden fachlichen Schwerpunkten: biomedizinische Grundlagenforschung, konservative klinische Fächer, chirurgische Fächer, neurologisch-psychiatrische Fächer;

  • eine ausländische Gutachterin bzw. ein ausländischer Gutachter mit besonderer Erfahrung in der Curriculumsgestaltung bzw. der Evaluation der Lehre;
    Die ausländischen Mitglieder der Gutachtergruppe müssen der deutschen Sprache mächtig sein.

  • eine inländische Expertin bzw. ein Experte aus der medizinischen Praxis;
    Dieses Mitglied sollte von der Ärztekammer nominiert werden.

  • eine inländische fachfremde Expertin bzw. ein Experte mit Erfahrung im Bereich der Evaluierung und/oder der Leitung universitärer Einrichtungen.
    Dieses Mitglied der Gutachtergruppe wird die Rolle eines Moderators für die Gruppe übernehmen und für die Redaktion des Evaluierungsberichtes verantwortlich sein.

Die Gutachtergruppe wird von der Evaluierungskommission mit Zielsetzung und Methode des Verfahrens vertraut gemacht und - allenfalls unter Beiziehung international erfahrener Experten - auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Der Gutachtergruppe macht sich zunächst mit den Ergebnissen der Selbstbewertung vertraut und fordert allenfalls nötige zusätzliche Informationen an. Solcherart vorbereitet, besucht die Gutachtergruppe die drei Fakultäten, um sich im persönlichen Augenschein ein möglichst umfassendes Bild der Einrichtungen zu verschaffen.

Für jeden Besuch stehen ungefähr fünf Tage zur Verfügung. Im Zuge dieser "Begehung" besichtigen die Gutachter die an den Fakultäten zur Verfügung stehende Infrastruktur und führen Interviews mit Repräsentanten der Professoren, der Assistenten, der Studierenden, der Absolventen der betreffenden Fakultät, des Verwaltungspersonals, gegebenenfalls auch des Pflegepersonals und der Patienten sowie der Fakultäts- und Universitätsleitung. Es steht den Gutachtern frei, auch Lehrveranstaltungen zu visitieren, obgleich dies nicht empfohlen wird.

Am Ende ihres Besuchs erstattet die Gutachtergruppe der Fakultät einen ersten vorläufigen, mündlichen Bericht über ihre Wahrnehmungen. Nach Abschluß der Besuche erstellt die Gutachtergruppe für die drei Fakultäten einen Evaluierungsbericht, in dem sie ausweist, inwieweit jede einzelne Fakultät nach Einschätzung der Gutachter ihre selbst gewählten Ziele erreicht oder wo Schwächen bestehen.

Die Gutachtergruppe bemüht sich dabei, Stärken und Schwächen möglichst klar herauszuarbeiten und aus diesen Ergebnissen konkrete Empfehlungen an einzelne Institute und Kliniken, die Fakultäten und Universitäten sowie die politischen Entscheidungsträger abzuleiten. Die Schlußfolgerungen der Gutachtergruppe sollen zu einer vertieften Zusammenarbeit der drei Fakultäten und zu einer besseren Koordination auf nationaler Ebene beitragen.

Eine Rohfassung des Berichts der Gutachtergruppe wird zunächst den teilnehmenden Fakultäten vorgelegt, die die Möglichkeit haben, sich zu den Ergebnissen der Evaluierung zu äußern und allfällige faktische Fehler zu berichtigen. Die Endfassung des Berichts der Gutachtergruppe wird der Evaluierungskommission vorgelegt. Die Evaluierungskommission kann den Endbericht zur Veröffentlichung freigeben. Die Selbstbewertungsberichte müssen nicht veröffentlicht werden, es steht den teilnehmenden Fakultäten jedoch frei, dies zu tun.

4. Der Zeitplan (provisorisch)

April 1996Informationsveranstaltungen an den drei teilnehmenden Fakultäten
Auswahl der Gutachter durch die Evaluierungskommission der Österreichischen Rektorenkonferenz
Beginn der Selbstbewertung
Juni 1996Zwischenkonferenz
November 1996Vorlage der Selbstbewertungsberichte
Konstituierung der Gutachtergruppen
Jänner 1997Besuche der drei Fakultäten, jeweils fünf Tage
April 1997Vorlage des Berichts der Gutachtergruppe

5. Die Kosten

Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten einen Zuschuß für die Durchführung von Informationsveranstaltungen und für die Erstellung des Selbstbewertungsberichts (Datensammlung, Zusammenfassung der Beiträge der einzelnen Institute und Kliniken). Die übrigen Aufwendungen bestreiten die teilnehmenden Einrichtungen selbst bzw. stellen sie die erforderlichen personellen und sachlichen ressourcen zur Verfügung.

Die administrative Betreuung des Evaluierungsverfahrens erfolgt durch das Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz aus deren Mitteln.

Die Reisekosten der Mitglieder der Evaluierungskommission der Österreichischen Rektorenkonferenz sowie des fachfernen inländischen Gutachters bestreitet jeweils die entsendende Einrichtung, d.s. die Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung.

Es wird angenommen, daß die Gutachtergruppe (5 ausländische Gutachter, 2 inländische Gutachter) für den Besuch jeder der drei Fakultäten fünf Tage benötigt. Daher ergibt sich folgender zusätzlicher Finanzierungsbedarf:

Beratung durch internationale Expertinnen bzw. Experten25.000.-
teilnehmende Einrichtungen, Informationsveranstaltungen, Seminare für Mitglieder der Selbstbewertungsgruppen, pro Fakultät 50.000.-150.000.-
Erstellung der Selbstbewertungsberichte pro Fakultät 75.000.-225.000.-
ausländische Gutachter, 5 Aufwandsentschädigungen à 75.000.-375.000.-
Reisekosten für 3 Fakultätsbesuche à 15.000.- pro Person und Besuch225.000.-
Aufenthaltskosten für 15 Tage à 1.500.- pro Person und Tag112.500.-
inländische Gutachter 2 Aufwandsentschädigungen à 75.000.-150.000.-
Reisekosten des Praktikers, 3 Fakultätsbesuche à 1.500.-4.500.-
Aufenthaltskosten des Praktikers, 15 Tage à 1.500.-22.500.-
Einführungsseminar für Gutachter, zweitägig, 7 ausländische und 3 inländische Teilnehmer (Gutachter, Referenten)
Reisekosten109.500.-
Aufenthaltskosten30.000.-
Referentenhonorare30.000.-
Reserve41.000.-
GESAMT1.500.000.-

Fassung: 9. Jänner 1996

Fußnoten:

  1. vergl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulwesen. Methoden und Mechanismen, Brüssel - Luxemburg 1993; Jim DONALDSON / Marie-Odile OTTENWAELTER / André STAROPOLI / Christian THUNE / Ton VROEIJENSTEIJN: Europäische Pilotprojekte für die Qualitätsbewertung im Bereich der Hochschulbildung. Leitlinien für die beteiligten Hochschulen, o.O. 1994; A. I. (Ton) VROEIJENSTEIJN: Improvement and Accountability: Navigating between Scylla and Charybdis. Guide for External Quality Assessment in Higher Education, London - Bristol/Pennsylvania 1995



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